Das Landgericht Hannover entschied, dass die Mietpreisbremse in Niedersachsen in ihrer aktuellen Fassung ungültig ist – aus formellen Gründen.
Neues Regelwerk in Arbeit
Schon das Amtsgericht Hannover hatte geurteilt, dass die seit Dezember 2016 geltende Mietpreisbremse unwirksam ist, da Begründungen für den angespannten Wohnungsmarkt der Städte fehlten. Dass eine solche Begründung vorliegen muss, hatte der Bundesgerichtshof 2019 entschieden (VIII ZR 120/18). Das Landgericht Hannover bestätigte nun die Entscheidung des Amtsgerichts (7 S 7/20).
Inzwischen wird vom Land Niedersachsen eine neue Fassung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, die spätestens im Herbst verabschiedet werden soll.
Änderungen an den Gemeinden
Die neue Verordnung soll für neun, statt bisher für 12 Gemeinden auf dem Festland gelten. Unverändert soll sie auf den ostfriesischen Inseln bleiben. Abgeschafft werden soll sie in Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Leer, Vechta und Wolfsburg, während Gifhorn und Laatzen hinzukommen. Weiterhin gelten soll sie in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und auf sieben Nordseeinseln.
Weitere Aktuelles-Beiträge
Charmante Wohnung im Altbau Wohnung im gepflegtem Altbau: – Baujahr 1912 – Fenster neu in 2012 – Heizung neu in 2016 – Kabel-Anschluss – zwei Balkone – Waschmaschinenanschluss in der Küche – Kellerraum Die Miete beträgt € 700,00 + € 130,00 Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung. Somit ergibt sich eine Gesamtmiete in Höhe von € 830,00. Wasser […]
Der Garten einer Wohnanlage einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) gehört grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum. Doch wer kommt für die Kosten der Pflege und Instandhaltung auf, wenn z. B. nur die Erdgeschossbewohner Sondernutzungsrechte besitzen? Und dürfen Eigentümer mit Sondernutzungsrecht dort machen, was sie möchten? Rechte und Pflichten des SondernutzungsberechtigtenIn der Regel sind die Sondernutzungsrechte des Gartens in der Teilungserklärung […]