28 Juni

Überwachungskamera: Nachbar darf nicht gefilmt werden

Eine installierte Überwachungskamera darf nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet werden – auch nicht, wenn sie dort gar nichts aufzeichnet. So entschied das Amtsgericht München.

Hintergrund: Nachbar fühlt sich überwacht
Der Nachbar des Klägers hatte auf seinem Grundstück eine Kamera installiert, die bei Bewegungen auf dem eigenen Grundstück Fotos macht. Sie war so eingestellt, dass sie zwar das Nachbargrundstück erfasst, aber auf Bewegungen dort nicht reagiert. Theoretisch war es deshalb möglich, dass der Kläger zufällig auf Aufnahmen zu sehen ist. Der Kläger fühlte sich überwacht und führte an, dass die Kamera problemlos an anderer Stelle befestigt werden könnte, ohne dabei sein Grundstück zu überwachen.

Urteil: Kamera muss weg
Die Richterin gab dem Kläger Recht. „[…] bei der Installation von Anlagen der Überwachung auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang von den Kameras erfasst werden“. Auch wenn unklar sei, ob der Kläger überhaupt fotografiert oder gefilmt wird, bestehe durch die Platzierung der Kamera eine Verdachtssituation, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einschränkt. (Amtsgericht München 172 C 14702/17)

Weitere Aktuelles-Beiträge

21 Juni
Immobilien: Immer weniger Ersterwerber

Die Zinsen für Baukredite sind seit Jahren auf einem Tiefstand – trotzdem sinkt die Zahl der Eigenheim-Erwerber. Große Unterschiede zwischen Stadt und ländlichen Gegenden. Zahlen seit Jahren rückläufigLaut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln werden immer weniger private Immobilien verkauft. 2013 haben noch etwa 800.000 Haushalte in Deutschland eine Immobilie gekauft, im […]

weiterlesen

14 Juni
Mülltonne vor der Wohnung muss geduldet werden

Die Vermieterin einer Wohnanlage verlegte den Stellplatz der Gemeinschaftsmülltonnen. Ein Mieter im Erdgeschoss fühlte sich dadurch beeinträchtigt und minderte seine Miete – zu Unrecht, wie das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschied. Hintergrund: Bessere Erreichbarkeit der MülltonnenDamit die Mülltonnen für alle Mieter besser erreichbar sind, verlegte die Vermieterin einer Wohnanlage den Stellplatz der Gemeinschaftstonnen. Ein […]

weiterlesen