Großzügige Doppelhaushälfte mit toller Raumaufteilung
Diese gepflegte Doppelhaushälfte wurde im Jahr 2004 in massiver Bauweise errichtet. Das Haus verfügt über ca. 126 m² Wohnfläche. Sie betreten das Haus zunächst über den großzügigen Eingangsbereich, von welchem gleich rechts die Küche mit voll ausgestatteter Einbauküche zu erreichen ist. In der Küche bietet sich ausreichend Platz für einen Essbereich. Die Küche verfügt über eine Terrassentür als Nebeneingang, sodass Sie Einkäufe bequem in das Haus tragen können. Ebenfalls im Erdgeschoss befindet sich das hell geflieste Gäste-Bad mit Dusche. Das lichtdurchflutete Wohnzimmer wird betreten durch eine große Flügeltür und ist mit einem hellen Laminatboden ausgestattet. Von hier gelangen Sie in…
Weitere Aktuelles-Beiträge
Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, können bei ihrer Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Ist der Rohertrag um mindestens 50 Prozent gemindert, kommt ein Erlass in Frage. Für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April Anträge gestellt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Streit zwischen Vermieter und Mieter keine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter rechtfertigt. Selbst wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist, muss der Mieter im Wesentlichen schuld sein und der Einzelfall betrachtet werden.